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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §23 Abs1;Rechtssatz
Ist mit einem rechtskräftigen und vor dem VwGH unangefochten gebliebenen Bescheid festgestellt worden, daß ein Leiden (hier:
Lungenleiden keine Folge einer Dienstbeschädigung darstelle, dann ist es dem VwGH verwehrt, im Zusammenhang mit der Beschwerde gegen einen Bescheid, mit dem der Anspruch auf Heilstättenbehandlung gestützt auf diese Feststellung verneint wurde, auf gegen den Feststellungsbescheid gerichtete Verfahrensrügen einzugehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1964000798.X01Im RIS seit
21.08.2001