RS Vwgh 2006/9/13 2004/12/0026

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Veröffentlicht am 13.09.2006
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/06 Dienstrechtsverfahren
63/08 Sonstiges allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht

Norm

AVG §1;
BGBG 1993 §15;
DVV 1981 §1 Abs1 Z24;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/12/0189 E 24. Juni 1998 VwSlg 14918 A/1998 RS 1

Stammrechtssatz

Beim Ersatzanspruch nach § 15 BGBG 1993 handelt es sich nicht um "Angelegenheiten der Geldbezüge (das sind alle in Geld ausgedrückten Leistungen aus dem Dienstverhältnis)" nach § 1 Abs 1 Z 24 DVV. Zur Erledigung eines solchen Ersatzbegehrens ist daher die oberste Dienstbehörde zuständig.

Schlagworte

sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2004120026.X01

Im RIS seit

01.11.2006

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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