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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §50 Abs1;Rechtssatz
Hat der VwGH einen Bescheid aufgehoben und die Behörde daraufhin in derselben Angelegenheit einen neuen Bescheid erlassen, kann der VwGH über eine Beschwerde gegen den Ersatzbescheid diesen bei unveränderter Sach- und Rechtslage nur dahin überprüfen ob er der in seinem früheren Erkenntnis geäußerten Rechtsansicht entspricht, an die auch der VwGH gebunden ist. (Hinweis auf d. E vom 12.9.1963, Zl. 0715/62)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1964001270.X01Im RIS seit
17.09.2001