RS Vwgh 1964/12/3 0143/63

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Veröffentlicht am 03.12.1964
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Gebührenrecht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die Abgabenbehörde hat in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu beurteilen, ob ein Vertrag von bestimmter oder unbestimmter Dauer vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1963000143.X02

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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