RS Vwgh 1964/12/7 1617/64

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Veröffentlicht am 07.12.1964
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Index

Erbschafts- und Schenkungssteuer
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §7 Abs1

Beachte

y10663;

Rechtssatz

Als ein Stiefkind eines weiblichen Erblasses, das zur

Steuerklasse 1 gehört, ist auch ein außereheliches Kind des

Ehegatten der Erblasserein anzusehen, wenn dieser Ehegatte die

Vaterschaft zu dem Kind anerkannt hat.

*

E 7.12.1964, 1617/64 #1 VwSlg 3195 F/1964;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1964001617.X01

Im RIS seit

03.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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