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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §2 Abs2 Z1;Rechtssatz
Die Eigenschaft eines Vermächtnisses wird nicht dadurch berührt, dass ein Dritter vom Erblasser dazu ausersehen wird, dass dem Vermächtnisnehmer zugedachte Vermögen zu verwalten und Zahlungen darauf nur unter bestimmten Voraussetzungen zu leisten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1964000796.X01Im RIS seit
22.08.2001Zuletzt aktualisiert am
19.08.2009