RS Vwgh 1964/12/10 0796/64

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Veröffentlicht am 10.12.1964
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §2 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Die Eigenschaft eines Vermächtnisses wird nicht dadurch berührt, dass ein Dritter vom Erblasser dazu ausersehen wird, dass dem Vermächtnisnehmer zugedachte Vermögen zu verwalten und Zahlungen darauf nur unter bestimmten Voraussetzungen zu leisten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1964000796.X01

Im RIS seit

22.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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