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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §4;Rechtssatz
Verfahrensvorschriften sind nicht verletzt, wenn die Behörde zur Beurteilung des ursächlichen Zusammenhanges eines Wirbelsäulenleidens mit einem im Wehrdienst erlittenen Trauma sich nur auf das Gutachten eines Röntgenfacharztes stützt und nicht auch Gutachten eines orthopädischen und chirurgischen Sachverständigen einholt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1964000708.X01Im RIS seit
09.07.2001