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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13;Rechtssatz
Bei der Ermittlung des Einkommens als Grundlage der Bemessung einer Zusatzrente ist hinsichtlich der Berücksichtigung der Erträgnisse eines Weingartens nur maßgebend, ob der Wein dem Bewirtschafter wertmäßig zugeflossen ist, nicht aber, ob dieser den Wein selbst verbraucht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1964000623.X01Im RIS seit
05.07.2001