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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §42 Abs3;Rechtssatz
Soll die Höhe der Dienstnehmer zugekommenen Trinkgelder im Zusammenhang mit der Festsetzung der Beitragsgrundlage vom Versicherungsträger bzw. von der Einspruchsbehörde iSd § 42 Abs 3 ASVG unter Heranziehung der Höhe der Trinkgelder in gleichgelagerten oder ähnlichen Betrieben ermittelt werden (in dem gegebenen Falle wurde dieses Vorgehen vom Versicherungsträger und von der Einspruchbehörde als "Schätzung" bezeichnet), so liegt ein mängelfreies Verfahren nur dann vor, wenn bei diesem Vorgehen auch auf die übrigen Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens sowie auf die in diesem Zusammenhang gestellten Beweisanträge der betroffenen Partei Bedacht genommen und diese insbesondere auch durch die Bekanntgabe der Namen jener Betriebe, die zum Vergleich herangezogen werden, in die Lage versetzt wird, zur Frage, ob bzw. inwieweit eine Gleichartigkeit der herangezogenen Betriebe tatsächlich festgestellt werden könne, Stellung zu nehmen.Soll die Höhe der Dienstnehmer zugekommenen Trinkgelder im Zusammenhang mit der Festsetzung der Beitragsgrundlage vom Versicherungsträger bzw. von der Einspruchsbehörde iSd Paragraph 42, Absatz 3, ASVG unter Heranziehung der Höhe der Trinkgelder in gleichgelagerten oder ähnlichen Betrieben ermittelt werden (in dem gegebenen Falle wurde dieses Vorgehen vom Versicherungsträger und von der Einspruchbehörde als "Schätzung" bezeichnet), so liegt ein mängelfreies Verfahren nur dann vor, wenn bei diesem Vorgehen auch auf die übrigen Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens sowie auf die in diesem Zusammenhang gestellten Beweisanträge der betroffenen Partei Bedacht genommen und diese insbesondere auch durch die Bekanntgabe der Namen jener Betriebe, die zum Vergleich herangezogen werden, in die Lage versetzt wird, zur Frage, ob bzw. inwieweit eine Gleichartigkeit der herangezogenen Betriebe tatsächlich festgestellt werden könne, Stellung zu nehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1964000904.X06Im RIS seit
29.08.2001Zuletzt aktualisiert am
14.03.2014