RS Vwgh 1964/12/18 0439/64

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Veröffentlicht am 18.12.1964
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EStG
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Der erbserklärten Universalerbin fließen die Mieteinnahmen aus dem zum Nachlaß gehörenden Haus zu, obwohl sie zivilrechtlich verpflichtet ist, den Vermächtnisnehmer einen Betrag in der Höhe des "vollen Fruchtgenusses" zu bezahlen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1964000439.X02

Im RIS seit

03.12.2019

Zuletzt aktualisiert am

03.12.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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