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50/01 GewerbeordnungNorm
ASVG §490;Rechtssatz
Die Krankenkasse der Kaufmannschaft in Wien ist nicht berechtigt, durch eine Satzungsänderung ihren nach der Rechtslage auf das Bundesland Wien beschränkten örtlichen Zuständigkeitsbereich auf Gebiete des Bundeslandes Niederösterreich auszudehnen. (hier:
bezüglich ehemaliger Randgemeinden - jetzt Bezirke Mödling und Wien-Umgebung)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1964000181.X01Im RIS seit
19.06.2001