RS Vwgh 1964/12/29 1178/64

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.12.1964
beobachten
merken

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Das bloß Auswechseln einzelner schadhafter Teile einer Wasserversorgungsanlage ist nicht als Änderung derselben anzusehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1964001178.X03

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten