RS Vwgh 1964/12/29 1178/64

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Veröffentlicht am 29.12.1964
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Die Änderung einer Wasserbenützungsanlage, zu deren Errichtung eine wasserrechtliche Bewilligung erforderlich ist, bedarf immer einer wasserrechtlichen Bewilligung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1964001178.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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