RS Vwgh 1964/12/29 1178/64

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Veröffentlicht am 29.12.1964
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81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Die wasserrechtliche Bewilligung ist durch den Zweck, dem die Anlage dienen soll, bedingt und unabhängig davon, wann die Anlage tatsächlich in Benützung genommen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1964:1964001178.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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