Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Überschreitet die Gesamteinschätzung die höchste Einzeleinschätzung wesentlich, so ist in der Regel kein Anhaltspunkt für die Vernachlässigung der anderen Dienstbeschädigungen gegeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1963001902.X06Im RIS seit
20.08.2001