Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die Regelung der Gesamteinschätzung enthält keine Anweisung für einen rechnerischen Vorgang und auch keine Verpflichtung zu einem streng stufenweisen Vorgehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1963001902.X05Im RIS seit
20.08.2001