RS Vwgh 1965/1/18 0817/64

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Veröffentlicht am 18.01.1965
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §34 Abs3;
  1. AVG § 34 heute
  2. AVG § 34 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 137/2001
  3. AVG § 34 gültig von 01.01.1999 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998
  4. AVG § 34 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.1998

Rechtssatz

Aus dem Umstand, daß fürsorgerechtliche Vorschriften eine gewisse Bevorzugung für Kriegsversehrte vorschreiben, kann aber nicht abgeleitet werden, daß diesen nunmehr das Recht zusteht, sich bei Eingaben an Behörden einer beleidigenden Schreibweise zu bedienen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1964000817.X01

Im RIS seit

24.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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