RS Vwgh 1965/1/18 0781/64

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Veröffentlicht am 18.01.1965
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Index

L37129 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe Wien
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

GebrauchsgebührenG Wr 1948 §1 Abs1;
StVO 1960 §82 Abs5;
  1. StVO 1960 § 82 heute
  2. StVO 1960 § 82 gültig ab 01.10.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 518/1994
  3. StVO 1960 § 82 gültig von 01.07.1983 bis 30.09.1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 174/1983

Beachte

y22943;

Rechtssatz

Ausführungen zu der Frage, daß auch bei allfälligem Vorliegen einer Bewilligung nach § 28 Abs 5 StVO 1960 noch keine Verpflichtung für die Behörde besteht, eine Gebrauchserlaubnis gemäß § 1 Abs 1 Wr GebrauchsabgabeG 1948 zu erteilen. (Hier: Ansuchen einer hiezu konzessionierten Bewachungsgesellschaft um Erteilung einer Gebrauchserlaubnis zwecks fakultativer Bewachung von Parkplätzen in der Nähe der Wiener Oper)Ausführungen zu der Frage, daß auch bei allfälligem Vorliegen einer Bewilligung nach Paragraph 28, Absatz 5, StVO 1960 noch keine Verpflichtung für die Behörde besteht, eine Gebrauchserlaubnis gemäß Paragraph eins, Absatz eins, Wr GebrauchsabgabeG 1948 zu erteilen. (Hier: Ansuchen einer hiezu konzessionierten Bewachungsgesellschaft um Erteilung einer Gebrauchserlaubnis zwecks fakultativer Bewachung von Parkplätzen in der Nähe der Wiener Oper)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1964000781.X01

Im RIS seit

30.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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