Index
L37129 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe WienNorm
GebrauchsgebührenG Wr 1948 §1 Abs1;Beachte
y22943;Rechtssatz
Ausführungen zu der Frage, daß auch bei allfälligem Vorliegen einer Bewilligung nach § 28 Abs 5 StVO 1960 noch keine Verpflichtung für die Behörde besteht, eine Gebrauchserlaubnis gemäß § 1 Abs 1 Wr GebrauchsabgabeG 1948 zu erteilen. (Hier: Ansuchen einer hiezu konzessionierten Bewachungsgesellschaft um Erteilung einer Gebrauchserlaubnis zwecks fakultativer Bewachung von Parkplätzen in der Nähe der Wiener Oper)Ausführungen zu der Frage, daß auch bei allfälligem Vorliegen einer Bewilligung nach Paragraph 28, Absatz 5, StVO 1960 noch keine Verpflichtung für die Behörde besteht, eine Gebrauchserlaubnis gemäß Paragraph eins, Absatz eins, Wr GebrauchsabgabeG 1948 zu erteilen. (Hier: Ansuchen einer hiezu konzessionierten Bewachungsgesellschaft um Erteilung einer Gebrauchserlaubnis zwecks fakultativer Bewachung von Parkplätzen in der Nähe der Wiener Oper)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964000781.X01Im RIS seit
30.01.2002