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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §11 Abs1;Rechtssatz
Ragt eine Baustelle von der rechten Straßenseite nach links in die Fahrbahn hinein, dann enden vor der Baustelle die Fahrstreifen, die durch die Baustelle verlegt sind. Fahrzeuge, die sich auf solchen Fahrstreifen bewegen und an der Baustelle vorbeifahren wollen, müssen daher ihren Fahrstreifen wechseln, weshalb deren Lenker die sich aus § 11 Abs 1 und 2 StVO ergebenden Verpflichtungen treffen (Hinweis E 9.5.1963, 52/63 und E 11.7.1963, 149/62).Ragt eine Baustelle von der rechten Straßenseite nach links in die Fahrbahn hinein, dann enden vor der Baustelle die Fahrstreifen, die durch die Baustelle verlegt sind. Fahrzeuge, die sich auf solchen Fahrstreifen bewegen und an der Baustelle vorbeifahren wollen, müssen daher ihren Fahrstreifen wechseln, weshalb deren Lenker die sich aus Paragraph 11, Absatz eins und 2 StVO ergebenden Verpflichtungen treffen (Hinweis E 9.5.1963, 52/63 und E 11.7.1963, 149/62).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1963001013.X01Im RIS seit
12.07.2001