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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §84 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1106/63 E 25. September 1963 RS 1Stammrechtssatz
Reklameaufschriften auf einer Feuermauer außerhalb des Ortsgebietes (beispielsweise "Schwechater Bier"), die vor allem die geschäftliche Werbung für ein bestimmtes Erzeugnis und damit indirekt die Erzielung eines höheren Umsatzes bezwecken, dienen nicht ausschließlich oder allgemein einem vordringlichen Bedürfnis der Straßenbenützer.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964000336.X02Im RIS seit
14.02.2002