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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §90 Abs1;Rechtssatz
Ausführung dahingehend, daß die belangte Behörde Verfahrensvorschriften verletzt habe, weil die von ihr eingeholten zwei Sachverständigengutachten miteinander in Widerspruch stehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964001108.X01Im RIS seit
06.09.2001