RS Vwgh 2006/9/13 2002/13/0190

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Veröffentlicht am 13.09.2006
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/13/0191 2002/13/0233 2002/13/0192

Rechtssatz

Es ist Aufgabe des Abgabepflichtigen, im Ausland lebende Geschäftspartner oder sonstige Personen, die als Zeugen vernommen werden sollen, stellig zu machen (Hinweis E 29. Mai 2001, 96/14/0069).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002130190.X04

Im RIS seit

23.10.2006

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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