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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
KFG 1955 §85 Abs4;Rechtssatz
Wegen Parkens unter teilweiser Benützung des Gehsteiges darf nicht bestraft werden, wer beweist, daß er den Gehsteig nicht habe wahrnehmen können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964001949.X01Im RIS seit
15.10.2001