RS Vwgh 1965/2/12 2097/63

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Veröffentlicht am 12.02.1965
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y15229;

Rechtssatz

Wenn der Steuerpflichtige die Abnehmer einer bedeutenden Menge von Waren nicht bekannt gibt und auch seine Aufzeichnungen weder über den Warenerlös noch über den Einkauf der zur Erzeugung erforderlichen Rohstoffe und Hilfsmittel Auskunft geben, ist die belangte Behörde zur Schätzung des Umsatzes berechtigt.

*

E 12.2.1965, 2097/63 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1963002097.X01

Im RIS seit

21.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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