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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §8;Rechtssatz
Bei der Einschätzung nach § 8 KOVG 1957 ist schon im Rahmen der Beurteilung der Berufszumutbarkeit die Zulässigkeit einer Aufgliederung in Teilarbeitsgebiete zu prüfen. Hiebei ist auch das Vorbringen eines Selbständigen über die Notwendigkeit der Teilarbeit zu prüfen.Bei der Einschätzung nach Paragraph 8, KOVG 1957 ist schon im Rahmen der Beurteilung der Berufszumutbarkeit die Zulässigkeit einer Aufgliederung in Teilarbeitsgebiete zu prüfen. Hiebei ist auch das Vorbringen eines Selbständigen über die Notwendigkeit der Teilarbeit zu prüfen.
Schlagworte
Zumutbarer Beruf AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964001148.X01Im RIS seit
10.09.2001