RS Vwgh 1965/2/12 1148/64

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Veröffentlicht am 12.02.1965
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67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Bei der Einschätzung nach § 8 KOVG 1957 ist schon im Rahmen der Beurteilung der Berufszumutbarkeit die Zulässigkeit einer Aufgliederung in Teilarbeitsgebiete zu prüfen. Hiebei ist auch das Vorbringen eines Selbständigen über die Notwendigkeit der Teilarbeit zu prüfen.Bei der Einschätzung nach Paragraph 8, KOVG 1957 ist schon im Rahmen der Beurteilung der Berufszumutbarkeit die Zulässigkeit einer Aufgliederung in Teilarbeitsgebiete zu prüfen. Hiebei ist auch das Vorbringen eines Selbständigen über die Notwendigkeit der Teilarbeit zu prüfen.

Schlagworte

Zumutbarer Beruf Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1964001148.X01

Im RIS seit

10.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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