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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §226 Abs3;Rechtssatz
Ausführungen dahingehend, daß die Ansicht, daß die Beurteilung eines Zeitraumes als Versicherungslücke nicht von einer Relation dieses Zeitraumes zu den übrigen Zeiten abhänge und daß eine Versicherungslücke iSd § 226 Abs 3 ASVG immer gegeben sei, wenn für irgend einen Zeitraum eine Beitragszahlung fehle, nicht zutreffend ist (Hinweis E 17.4.1964, 1767/63 und E 5.12.1962, 1469/62).Ausführungen dahingehend, daß die Ansicht, daß die Beurteilung eines Zeitraumes als Versicherungslücke nicht von einer Relation dieses Zeitraumes zu den übrigen Zeiten abhänge und daß eine Versicherungslücke iSd Paragraph 226, Absatz 3, ASVG immer gegeben sei, wenn für irgend einen Zeitraum eine Beitragszahlung fehle, nicht zutreffend ist (Hinweis E 17.4.1964, 1767/63 und E 5.12.1962, 1469/62).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964002042.X01Im RIS seit
13.09.2001