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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §308;Rechtssatz
Wenn in einem Verfahren welches Angelegenheiten der Überweisungen in der Pensionsversicherung bei der Aufnahme in ein pensionsversicherungsfreies Dienstverhältnis oder beim Ausscheiden aus einem solchen betrifft, bei der Überprüfung der Voraussetzungen für die Leistung eines solchen Überweisungsbetrages die Frage, ob jemand in einem bestimmten Zeitraume der Versicherungspflicht in der Pensionsversicherung unterlegen ist oder nicht, als Hauptfrage strittig wird, dann geht der Instanzenzug an das Bundesministerium für soziale Verwaltung. (Hinweis auf E vom 30.11.1966, Zl. 0637/60)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964001032.X01Im RIS seit
05.09.2001