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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §103 Abs3;Beachte
y13286;Rechtssatz
Eine Ersatzzustellung iSd § 103 Abs 3 BAO wird nicht bewirkt, wenn eine Rückscheinsendung in der Kanzlei eines berufsmäßigen Parteienvertreters ohne Fertigung und Abtrennung sowie Mitnahme des Rückscheins vom Zusteller einfach zurückgelassen wird mit der Erklärung, den vom Kanzleiinhaber zu zeichnenden Rückschein ein anderes Mal wieder abzuholen.Eine Ersatzzustellung iSd Paragraph 103, Absatz 3, BAO wird nicht bewirkt, wenn eine Rückscheinsendung in der Kanzlei eines berufsmäßigen Parteienvertreters ohne Fertigung und Abtrennung sowie Mitnahme des Rückscheins vom Zusteller einfach zurückgelassen wird mit der Erklärung, den vom Kanzleiinhaber zu zeichnenden Rückschein ein anderes Mal wieder abzuholen.
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E 19.2.1965, 0448/64 #1 VwSlg 3229 F/1965
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964000448.X01Im RIS seit
29.06.2001