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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §18 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1025/56 E 19. Juni 1957 RS 2Stammrechtssatz
Bei Prüfung der Hilflosigkeit einer im hohen Alter stehenden Person ist auch zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die Benützung technischer Behelfe bei Bedachtnahme auf die besonderen Verhältnisse des Falles zumutbar sei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964000649.X05Im RIS seit
09.07.2001Zuletzt aktualisiert am
18.05.2011