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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §18 Abs1;Rechtssatz
Bei der Schwierigkeit der Abgrenzung zwischen "einzelnen Handreichungen", die keinen Anspruch auf Pflegezulage begründen und der Pflege und Wartung" bedarf es eines anschaulichen Bildes von den erforderlichen Verrichtungen, um die rechtlichen Beurteilungen vornehmen zu können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964000649.X04Im RIS seit
09.07.2001Zuletzt aktualisiert am
18.05.2011