RS Vwgh 1965/2/26 0165/64

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Veröffentlicht am 26.02.1965
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L17005 Gemeindeeigener Wirkungsbereich Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

PlakatierV Hallein 1958;
VStG;

Rechtssatz

Eine Verpflichtung desjenigen, der die Plakate druckt oder diese zum Plakatieren weitergibt, darauf zu achten, daß eine "wilde" Plakatierung nicht stattfindet, ist dem Beschlusse des Gemeinderates der Stadt Hallein vom 16.5.1958 nicht zu entnehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1964000165.X03

Im RIS seit

22.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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