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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §99 Abs6 litb;Rechtssatz
Für das Vorliegen einer Verwaltungsübertretung nach der StVO ist nicht maßgebend, ob die Straße über ein Privatgrundstück führt, sondern maßgebend ist vielmehr, daß die Tat auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr begangen wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964000302.X01Im RIS seit
22.06.2001