Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art130 Abs1;Rechtssatz
Gegen Gerichtsbeschlüsse, auch wenn mit ihnen Streitwertfestsetzungen im Sinne des § 60 JN, oder des § 7 RAT vorgenommen werden, ist die Erhebung einer VwGH-Beschwerde unzulässig.Gegen Gerichtsbeschlüsse, auch wenn mit ihnen Streitwertfestsetzungen im Sinne des Paragraph 60, JN, oder des Paragraph 7, RAT vorgenommen werden, ist die Erhebung einer VwGH-Beschwerde unzulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1965000017.X01Im RIS seit
20.07.2001