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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 0487/64 E 19. März 1965Rechtssatz
Nur wenn eine maßgebende Änderung iSd § 52 KOVG 1957 festgestellt wurde, kann die belangte Behörde von der in einem rechtskräftigen Bescheid vorgenommenen Beurteilung der Rechtslage hinsichtlich der Einkommensverhältnisse abgehen.Nur wenn eine maßgebende Änderung iSd Paragraph 52, KOVG 1957 festgestellt wurde, kann die belangte Behörde von der in einem rechtskräftigen Bescheid vorgenommenen Beurteilung der Rechtslage hinsichtlich der Einkommensverhältnisse abgehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964000258.X02Im RIS seit
21.06.2001