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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 0487/64 E 19. März 1965Rechtssatz
Leistungen der Kinder an bedürftige Eltern, die im Rahmen dr Unterhaltspflicht erbracht werden, müssen von der Behörde bei der Einkommensermittlung nach §§ 46 und 13 KOVG 1957 nicht als einkommensmindernd gewertet werden.Leistungen der Kinder an bedürftige Eltern, die im Rahmen dr Unterhaltspflicht erbracht werden, müssen von der Behörde bei der Einkommensermittlung nach Paragraphen 46 und 13 KOVG 1957 nicht als einkommensmindernd gewertet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964000258.X01Im RIS seit
21.06.2001