RS Vwgh 1965/3/22 0506/64

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Veröffentlicht am 22.03.1965
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §61 Abs1;
  1. AVG § 61 heute
  2. AVG § 61 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  3. AVG § 61 gültig von 01.01.1999 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998
  4. AVG § 61 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.1998

Rechtssatz

Ein in der Rechtsmittelbelehrung enthaltener Hinweis, "ha. einzubringende Berufung", ist einerseits so unauffällig, andererseits so undeutlich, daß man nicht davon sprechen kann, daß die Einbringungstelle in einwandfreier Weise angegeben ist und daß die Partei daraus ersehen konnte, welche Behörde als Einbringungsstelle gemeint war. (Hinweis auf E vom 19.3.1934, Zl. A 144/33, VwSlg. 17920 A/1934)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1964000506.X02

Im RIS seit

02.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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