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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §50 Abs1;Rechtssatz
Einen in Gemäßheit des § 50 Abs 1 VwGG 1952 - § 63 Abs 1 VwGG 1965 - erlassenen Bescheid kann der VwGH über eine neuerliche Beschwerde nur daraufhin überprüfen, ob er der in dem in derselben Sache früher ergangenen Erkenntnis geäußerten Rechtsanschauung entspricht, an die auch der VwGH selbst gebunden ist.Einen in Gemäßheit des Paragraph 50, Absatz eins, VwGG 1952 - Paragraph 63, Absatz eins, VwGG 1965 - erlassenen Bescheid kann der VwGH über eine neuerliche Beschwerde nur daraufhin überprüfen, ob er der in dem in derselben Sache früher ergangenen Erkenntnis geäußerten Rechtsanschauung entspricht, an die auch der VwGH selbst gebunden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1963002307.X01Im RIS seit
03.09.2001