RS Vwgh 1965/3/26 1356/64

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Veröffentlicht am 26.03.1965
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67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Bei der Berufseinschätzung nach § 78 KOVG ist nach der Darstellung des Berufsbildes, welches Art und Ausmaß der Anforderungen beschreibt, die eine Erwerbstätigkeit an die Konstitution eines Menschen stellt, zu untersuchen, ob die als zumutbar erkannte Erwerbstätigkeit berufliche Sonderverhältnisse aufweist, die eine Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit nach § 8 KOVG 1957 rechtfertigen. (Hinweis auf E vom 25.11.55, Zl. 2657/54)Bei der Berufseinschätzung nach Paragraph 78, KOVG ist nach der Darstellung des Berufsbildes, welches Art und Ausmaß der Anforderungen beschreibt, die eine Erwerbstätigkeit an die Konstitution eines Menschen stellt, zu untersuchen, ob die als zumutbar erkannte Erwerbstätigkeit berufliche Sonderverhältnisse aufweist, die eine Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit nach Paragraph 8, KOVG 1957 rechtfertigen. (Hinweis auf E vom 25.11.55, Zl. 2657/54)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1964001356.X01

Im RIS seit

20.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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