RS Vwgh 1965/4/6 1793/64

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.04.1965
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

BAO §29;
BeförderungssteuerG 1953 §3 Abs2 idF 1960/249;

Beachte

y13547;

Rechtssatz

Eine Betriebsstätte im Güterfernverkehr liegt nicht schon dann vor, wenn der Beförderer berechtigt ist, die örtliche Einrichtung zur Unterbringung des zur Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuges zu benützen. Sie muß auch tatsächlich durch mindestens einen Monat zu diesem Zweck benutzt werden (Hinweis E 29.6.1964, 134/63).

*

E 6.4.1965, 1793/64 #1;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1964001793.X01

Im RIS seit

10.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten