RS Vwgh 1965/4/6 1143/64

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Veröffentlicht am 06.04.1965
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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Rechtssatz

Damit durch einen Vertrag, der dem einen Vertragsteil eine Gewinnbeteiligung bestimmter Höhe zusichert (hier S 1,-- je m³ gewonnen Schotters) eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes entsteht, bedarf es auch der Vereinbarung einer Gemeinschaftsorganisation hinsichtlich der Erreichung eines gemeinsamen Zwecks, im besonderen zum gemeinsamen Gesellschaftsbetrieb, die jedem Partner gewisse Einwirkungs- oder Mitwirkungsrechte wenigstens in den wichtigsten Angelegenheiten gewährt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1964001143.X01

Im RIS seit

10.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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