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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Rechtssatz
Gattin und Sohn eines Dienstbeschädigten können kein Berufungsrecht im eigenen Namen aus ihren Unterhaltsrechten bzw. - pflichten ableiten, wenn der Beschädigte ein Rechtsmittel gegen einen abweislichen Bescheid über seinen Versorgungsanspruch nicht einbringen will.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964000379.X01Im RIS seit
26.06.2001