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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58;Rechtssatz
Es ist nicht unschlüssig, wenn die Behörde zwei übereinstimmenden Gutachten folgt, die in Kenntnis eines anderen, davon abweisenden abgegeben wurden und zu diesem anderen Stellung nehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964002013.X01Im RIS seit
16.10.2001