RS Vwgh 1965/4/23 2013/64

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Veröffentlicht am 23.04.1965
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40/01 Verwaltungsverfahren
67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Es ist nicht unschlüssig, wenn die Behörde zwei übereinstimmenden Gutachten folgt, die in Kenntnis eines anderen, davon abweisenden abgegeben wurden und zu diesem anderen Stellung nehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1964002013.X01

Im RIS seit

16.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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