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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §54 Abs1;Rechtssatz
Die Behörde hat die Sachverhaltsfeststellungen zur Beurteilung des guten Glaubens in freier Beweiswürdigung zu treffen. § 328 ABGB kann nur herangezogen werden, wenn hinsichtlich der Redlichkeit des Besitzes Zweifel bestehen (nicht also wenn die Behörde von der Unredlichkeit überzeugt ist).Die Behörde hat die Sachverhaltsfeststellungen zur Beurteilung des guten Glaubens in freier Beweiswürdigung zu treffen. Paragraph 328, ABGB kann nur herangezogen werden, wenn hinsichtlich der Redlichkeit des Besitzes Zweifel bestehen (nicht also wenn die Behörde von der Unredlichkeit überzeugt ist).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964001523.X03Im RIS seit
01.10.2001