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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §54 Abs1;Rechtssatz
Eine Rücksatzverpflichtung ist, abgesehen von der Verhältnisfrage, nur so lange gesetzmäßig, als die einzelnen - hier monatlich entgegengenommenen - Leistungen nicht gutgläubig in Empfang genommen werden. (Prüfung der Redlichkeit, Hinweis auf E vom 13.11.1959, VwSlg. 5113 A/1959)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964001523.X01Im RIS seit
01.10.2001