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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §34;Rechtssatz
Erwägungen über die Schlüssigkeit einer Trennung zwischen Herzmuskelschaden mit Linksschenkelblock (Dienstbeschädigung) und dem Herzinfarkt, der auf Grund einer Arterieosklerose der Herzkranzgefäße auftritt. Ein arteriosklerotischer Prozeß kann, da es notorisch ist, daß Verkalkungen in verschiedenem Alter auftreten, auch bei einem 58 Jahre alten Menschen als individuell altersbedingt bedingt bezeichnet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964001458.X03Im RIS seit
28.09.2001