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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §18 Abs1;Rechtssatz
Es liegt jedenfalls ein ergänzungsbedürftiger Sachverhalt vor, in Abweisung eines Anspruches auf Pflegezulage wenn nicht festgestellt wurde, welche persönliche Handreichungen dem Bfr durch eine andere Person zu leisten sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964001456.X01Im RIS seit
28.09.2001