Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
MühlenG 1960 §2 Abs8 idF 1962/199;Rechtssatz
Dem Mühlenfonds kommt mit der Behauptung, dass durch einen gesetzwidrigen Bescheid bei der Festsetzung der monatlichen Vermahlungsmenge in sein Recht, bei Übervermahlungen Zahlungen zu erhalten, eingegriffen werde, Beschwerdeberechtigung zu.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1963001621.X01Im RIS seit
13.09.2001