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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §52 lita Z1;Rechtssatz
Wenn durch eine Zusatztafel das Verbotszeichen "Fahrverbot (in beiden Richtungen)" nur für Anrainer und Lieferanten nicht gilt, sind Besucher der Anrainer vom Fahrverbot nicht ausgenommen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1965000245.X01Im RIS seit
03.08.2001Zuletzt aktualisiert am
04.04.2019