RS Vwgh 1965/5/7 1999/64

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.05.1965
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y12348;

Rechtssatz

Bei der steuerrechtlichen Beurteilung tritt die zivilrechtliche Gestaltung eines Rechtsverhältnisses in den Hintergrund. Es kommt vielmehr auf den wahren wirtschaftlichen Sinn einer Vereinbarung an. Abgabenrechtliche Tatbestände sind nach den Vorschriften des Abgaberechtes, nicht nach anderen Gesetzen zu beurteilen und hiebei sind die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen (Hinweis E 16.10.1959, 2465/57 VwSlg 2088 F/1959, E 2.3.1962, 1101/59, VwSlg 2601 F/1962). *

E 7.5.196l5, 1999/64 #2 VwSlg 3274 F/1965;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1964001999.X02

Im RIS seit

16.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten