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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §7;Rechtssatz
Ausführungen über die Richtsatzposition VII 1 c 1; da es sich um einen festen Satz handelt ist das Unterteilen in Feststellungen über das Schwanken des Zustandes nicht relevant.Ausführungen über die Richtsatzposition römisch sieben 1 c 1; da es sich um einen festen Satz handelt ist das Unterteilen in Feststellungen über das Schwanken des Zustandes nicht relevant.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964001459.X01Im RIS seit
28.09.2001