RS Vwgh 1965/5/7 1459/64

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.05.1965
beobachten
merken

Index

67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Ausführungen über die Richtsatzposition VII 1 c 1; da es sich um einen festen Satz handelt ist das Unterteilen in Feststellungen über das Schwanken des Zustandes nicht relevant.Ausführungen über die Richtsatzposition römisch sieben 1 c 1; da es sich um einen festen Satz handelt ist das Unterteilen in Feststellungen über das Schwanken des Zustandes nicht relevant.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1964001459.X01

Im RIS seit

28.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten